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Parlament entscheidet über einheitlichen Steuersatz von E-Books & gedruckten Büchern

Am 1. Juni hat das Europa-Parlament den Beschluss gefasst, dass alle Mitgliedstaaten den Mehrwertsteuersatz von E-Books, digitalen Zeitungen und Periodika  an jenen von analogen Büchern anpassen dürfen. Aufgrund des veränderten Leseverhaltens der Konsumenten sollen Online-Zeitungen von nun an nicht mehr höher besteuert werden als gedruckte, so heißt es in der Pressemitteilung des Parlaments. Während es den EU-Staaten selbst überlassen wird, wie hoch ihr Steuersatz bei Print-Büchern sein soll, solange er mindestens 5% beträgt, liegt der Mindeststeuersatz von E-Books bei 15%. Aktuell werden in Deutschland analoge Bücher mit 7% und E-Books mit 19% besteuert. So endet mit der Entscheidung des EU-Parlaments eine steuerliche Ungerechtigkeit. Mehr dazu lesen Sie hier.

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